Wie schon in den verganen Jahren können
Schwalenberger Vereine und Institutionen auch in diesem Jahr Förderanträge bei der Bürgerstiftung einreichen.
Grundbedingung ist:
1. Der Verein / die Institution muss gemeinnützig
(steuerbefreit) sein. Ein gültiger Freistellungs-
bescheid muss beigefügt werden.
2. Das Projekt muss den Zielen der Bürgerstiftung
entsprechen.
3. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021
Das gültige Antragsformular kann hier heruntergeladen
werden.
Da in diesem Jahr alles anders ist -auch bei uns- bitten
wir Sie das Projekt auf einer 2. Seite ausführlich zu
beschreiben.
8. November 2021
Die Bürgerstiftung erhält den
Klimaschutzpreis 2021 der westenergie
für die Wiederherstellung und Pflege des "Ententeichs"
zu einem ökologischen Biotop.